Anerkannte vs. genehmigte Schule
Anerkannte vs. genehmigte SchuleWas ist der Unterschied?
Das SRH Berufliche Gymnasium Dresden ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Nach erfolgreichem dreijährigem Bestehen und anschließendem Prüfverfahren wurde uns im September 2023 die staatliche Anerkennung erteilt.
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Was ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule?
Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind als "Ersatz" zu staatlichen Bildungseinrichtungen anerkannt. Um die Anerkennung zu erhalten, müssen sie alle Anforderungen erfüllen, die auch an öffentliche Schulen gestellt werden. Beispielsweise müssen die Lehrinhalte den gesetzlichen Lehrpläne entsprechen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, haben staatlich anerkannte Ersatzschulen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Einrichtungen. Sie können also Prüfungen durchführen und Schulabschlüsse vergeben. Ob alle Anforderungen als staatlich anerkannte Ersatzschule dauerhaft erfüllt sind, prüft das Landesamt für Schule und Bildung (LasuB) in regelmäßigen Abständen.
Übrigens: Unsere SRH Oberschule Dresden ist bereits seit Februar 2020 als "staatlich anerkannte Ersatzschule" zertifiziert. Unsere SRH Montessori-Grundschule Dresden hat diesen Status seit Oktober 2011.
Was ist eine staatliche genehmigte Ersatzschule?
Eine genehmigte Ersatzschule ist berechtigt, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen. Dabei können sie allerdings keinen Schul- oder Berufsabschluss erwerben. Im Gegenzug haben Ersatzschulen mehr Spielraum bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Schulkonzepts, bei den pädagogischen Lehrmethoden und der Leistungsbewertung.
Eine genehmigte Ersatzschule kann nach drei Jahren durchgängigen Schulbetrieb den Antrag auf eine staatliche Anerkennung stellen.
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