Abschluss am Beruflichen Gymnasium

Abi am Beruflichen Gymnasium Dein Abschluss mit Zukunft
Innerhalb von drei Jahren erwirbst du am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden deine allgemeine Hochschulreife. Damit stehen dir alle Türen für deine berufliche oder akademische Zukunft offen!
Mit deinem Abi kannst du dich an jeder Hochschule, Universität oder Akademie bewerben. Möchtest du direkt ins Berufsleben starten, hast du mit der allgemeinen Hochschulreife ebenfalls beste Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Abschluss am Beruflichen Gymnasium So erwirbst du die allgemeine Hochschulreife
Für unsere freie Schule gelten die gleichen Anforderungen wie für staatliche Einrichtungen. Unsere Stundenpläne und Fächer im Kurssystem entsprechen deshalb dem sächsischen Lehrplan. Bei unserem Bewertungssystem und den Prüfungen richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur.
Um die Hochschulreife zu erlangen, legst du am Ende der 13. Klasse schriftliche und mündliche Prüfungen ab. Diese umfassen:
- 1. Leistungskursfach: schriftlich, Dauer 240 bis 300 Minuten
- 2. Leistungskursfach: schriftlich, Dauer 240 bis 300 Minuten
- 3. Grundkursfach: schriftlich, Dauer 180 bis 240 Minuten
- 4. Grundkursfach: mündlich, Dauer 30 Minuten
- 5. Grundkursfach: mündlich, Dauer 30 Minuten
Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife werden die Kurshalbjahres- Ergebnisse der Jahrgangsstufen 12 und 13, die Ergebnisse der Abiturprüfung sowie die erreichte Durchschnittsnote ausgewiesen.
Alle weiteren Details findest du in der Schulordnung Berufliche Gymnasien.
Berufliches Gymnasium – Abi, das dich weiterbringt
Auf dem Weg zum Abi unterstützen wir dich von der 11. bis zur 13. Jahrgangsstufe genau da, wo du es brauchst.
Abschluss am Beruflichen Gymnasium Der Weg ist frei für staatlich anerkannte Abschlüsse
Das SRH Berufliche Gymnasium Dresden ist seit September 2023 eine staatlich anerkannte Ersatzschule, d.h. es ist als "Ersatz" zu staatlichen Bildungseinrichtungen anerkannt. Um die Anerkennung zu erhalten, müssen alle Anforderungen erfüllt sein, die auch an öffentliche Schulen gestellt werden. Beispielsweise müssen die Lehrinhalte den gesetzlichen Lehrpläne entsprechen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, haben staatlich anerkannte Ersatzschulen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Einrichtungen. Sie können also Prüfungen durchführen und Schulabschlüsse vergeben. Ob alle Anforderungen als staatlich anerkannte Ersatzschule dauerhaft erfüllt sind, prüft das Landesamt für Schule und Bildung (LasuB) in regelmäßigen Abständen.
Du willst einen Abschluss mit Perspektive? Dann mach dein Abi am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden!