Schulgeld & Ermäßigungen

Kostenübersicht des SRH Beruflichen Gymnasiums Hier findest Du einen Überblick über Kosten und Entgelte
Das Schulgeld wird nach verschiedenen Einkommensgrenzen (Tarifen) gestaffelt. Mit dem Schulgeld sind der reguläre Schulunterricht abgegolten. Ausgenommen davon sind die Klassenfahrten, die auf Wunsch von Eltern sowie den Schüler:innen durchgeführt wird.
Tarife nach Einkommensgrenzen, Anmeldegebühr und Ermäßigungen
Unter Einkünfte ist die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten* gemäß § 2 EStG zu verstehen. Bei der Ermittlung der positiven Einkünfte zur Festsetzung des Schulgeldtarifs bleiben ggf. vorhandene negative Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten gemäß § 2 EStG unberücksichtigt und werden in der Berechnung mit 0 € angesetzt.
Alle im Haushalt lebenden Personen zählen (Eheleute, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, Vertragspartner, BAföG). Unterhaltspflichtige/Sorgeberechtigte außerhalb des Haushalts müssen einbezogen und ebenfalls nachgewiesen werden.
*Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte wie z. B. Kindergeld, BAföG, Arbeitslosengeld.
Die Tarife 1-3 müssen mittels Antragsformulars “Antrag Einordnung in eine Tarifgruppe oder eine Ermäßigung“ jährlich beantragt werden. Für Tarif 4 entfällt die Antragstellung
Förderung Klassenfahrten
Die Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erfolgen, aus dem Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.