Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind als "Ersatz" zu öffentlichen Bildungseinrichtungen anerkannt. Sie müssen all jene Anforderungen erfüllen, die auch an öffentliche Schulen gestellt werden. So müssen zum Beispiel die Lehrinhalte den gesetzlichen Lehrplänen entsprechen und die fachlichen Qualifikationen der Lehrkräfte mindestens auf dem Niveau von öffentlichen Schulen liegen.
Im Gegenzug haben staatlich anerkannte Ersatzschulen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Einrichtungen. Sie können also Bildungsempfehlungen erteilen, Prüfungen durchführen und Schulabschlüsse vergeben.
Das SRH Berufliches Gymnasium Dresden ist seit September 2023 eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Ob alle Anforderungen dauerhaft erfüllt sind, wird in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) geprüft.