FAQ
FAQ zum SRH Beruflichen Gymnasium DresdenDas Wichtigste auf einen Blick
1. Fragen zum Aufnahmeverfahren
Kann ich an das SRH Berufliche Gymnasium Dresden wechseln, wenn ich vorher eine staatliche Schule besucht habe?
Ja, für die Anmeldung und Aufnahme an unserem Beruflichen Gymnasium spielt die vorherige Schulform keine Rolle. Vor der Anmeldung ist jedoch wichtig, dass du dich umfassend mit unserem Schulkonzept vertraut gemacht hast und dass du von den Prinzipien des SOL-Konzepts überzeugt bist.
Kann ich auch während des laufenden Schuljahres an das SRH Berufliche Gymnasium Dresden wechseln?
Ja, insofern wir freie Plätze anbieten können, besteht die Möglichkeit für einen Quereinstieg. Melde dich einfach über unser Online-Bewerbungsformular an oder kontaktiere uns direkt.
Gibt es eine Anmeldefrist für das SRH Berufliche Gymnasium Dresden?
Nein, du kannst dich jederzeit bei uns bewerben. Für das kommende Schuljahr gehen die Bewerbungen in der Regel am Anfang des vorherigen Schuljahres ein. Der Einstieg ist jederzeit entsprechend unserer Kapazitäten möglich.
Nimmt das SRH Berufliche Gymnasium Dresden Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichem Handicap auf?
Ja, wir legen großen Wert auf gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler und fördern Inklusion auf vielfältige Weise. Entsprechend unserer personellen Kapazitäten nehmen wir auch Jugendliche mit Handicap und besonderem Förderbedarf auf.
2. Fragen zum Schulalltag
Wann beginnt der tägliche Unterricht?
Regulär beginnt der Schultag am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden um 8:00 Uhr.
3. Fragen zum Schulkonzept (SOL) und Schulsystem
Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen/staatlichen und einer privaten/freien Schule?
Öffentliche Schulen liegen in staatlicher Hand. Das heißt, sie werden vom Staat geleitet und aus Steuermitteln finanziert. Privatschulen werden hingegen von einem freien Träger betreut, zum Beispiel von einem gemeinnützigen Stiftungsunternehmen wie der SRH.
Was bedeutet "Ersatzschule"?
Ersatzschulen erfüllen alle wesentlichen Kriterien, die auch an das öffentliche Schulwesen gestellt werden. Sie dienen deshalb als "Ersatz" zu staatlichen Bildungseinrichtungen. Im Gegensatz zu Einrichtungen des konventionellen Schulsystems haben Ersatzschulen jedoch mehr Spielraum in der Gestaltung ihrer pädagogischen Lehrmethoden und können in der Wissensvermittlung neue, alternative Konzepte anwenden.
Was ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule?
Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind als "Ersatz" zu öffentlichen Bildungseinrichtungen anerkannt. Sie müssen all jene Anforderungen erfüllen, die auch an öffentliche Schulen gestellt werden. So müssen zum Beispiel die Lehrinhalte den gesetzlichen Lehrplänen entsprechen und die fachlichen Qualifikationen der Lehrkräfte mindestens auf dem Niveau von öffentlichen Schulen liegen.
Im Gegenzug haben staatlich anerkannte Ersatzschulen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Einrichtungen. Sie können also Bildungsempfehlungen erteilen, Prüfungen durchführen und Schulabschlüsse vergeben.
Das SRH Berufliches Gymnasium Dresden ist seit September 2023 eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Ob alle Anforderungen dauerhaft erfüllt sind, wird in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) geprüft.
Was ist eine staatliche genehmigte Ersatzschule?
Eine genehmigte Ersatzschule ist berechtigt, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen, wobei sie allerdings keinen Schul- oder Berufsabschluss erwerben können. Bei der Gestaltung des Schulkonzepts bieten sich größere Spielräume, zum Beispiel bei den pädagogischen Lehrmethoden und der Leistungsbewertung.
Eine genehmigte Ersatzschule kann nach drei Jahren durchgängigen Schulbetrieb den Antrag auf staatliche Anerkennung stellen. Das Verfahren ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur über die Genehmigung und Anerkennung von Schulen in Freier Trägerschaft geregelt.
Was bedeutet selbstorganisiertes Lernen?
Selbstorganisiertes Lernen, kurz SOL, beschreibt eine allgemeine methodisch-didaktische Rahmenkonzeption (nach Martin Herold) für den Schulunterricht. Dieses Konzept ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, systematisch Kompetenzen zu entwickeln, die in den aktuellen Lehrplänen vor allem im überfachlichen Bereich gefordert sind.
Wie gestalten sich fächerübergreifende Projekte?
Am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden verbinden wir Lerninhalte und Themen unterschiedlicher Fächer, um Zusammenhänge verständlicher zu machen und nachhaltige Lernerfolge zu fördern. Die Unterrichtsthemen werden von den Lehrkräften beider Fächer abgestimmt.
Bekommen Schülerinnen und Schüler am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden Zensuren und Zeugnisse?
Ja, wir vergeben sowohl Zensuren als auch Halb- und Endjahreszeugnisse. Zusätzlich erhalten unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Endjahreszeugnis einen ausführlichen Lernbrief, der ihre Leistungen und Entwicklung aus einer ganzheitlichen Sicht zusammenfasst.
4. Fragen zum Schulessen
Woher kommt das Schulessen am SRH Beruflichen Gymnasium Dresden?
Um unseren Schülerinnen und Schülern täglich ein abwechslungsreiches, gesundes Mittagessen anbieten zu können, arbeiten wir mit dem regionalen Menü-Service gourmetta zusammen. Kurze Wege garantieren von der Auswahl und Zubereitung der Zutaten bis in unsere Schule Frische und Qualität. Auf den täglich wechselnden Menüplänen steht jeweils mindestens ein Gericht, das den DGE-Qualitätsstandards entspricht (den Kriterien für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen).
Du möchtest einen Blick auf die aktuellen Speisepläne werfen? Hier erfährst du mehr.
Werden Allergien und Unverträglichkeiten berücksichtigt?
Wenn Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt sind, wendest du dich am besten direkt an unseren Zulieferer gourmetta. Er wird die Hinweise bei der Zubereitung der Menüs berücksichtigen.
Gibt es vegetarische Menüs?
Ja, auf dem täglich wechselnden Menüplänen unseres Zulieferers gourmetta steht jeden Tag mindestens ein vegetarisches Gericht.
5. Fragen zur Elternarbeit & zum Förderverein
Wie können sich Eltern im Schulleben einbringen?
Wir sehen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Austausch mit Eltern als Bereicherung für unser Schulleben. Engagiere dich an unserer Schule zum Beispiel
- als Elternsprecherin oder Elternsprecher
- durch die Planung und Organisation von Veranstaltungen und Projekten
- mit Kontakten und Beziehungen zu Unternehmen für Praktikumsplätze
als Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Förderverein.
Was macht der Förderverein?
Der Förderverein der SRH Oberschule Dresden für mehr Miteinander e.V. unterstützt und ermöglicht die Umsetzung vielfältiger Projekte für Schülerinnen und Schüler unsere SRH Oberschule sowie unseres Beruflichen Gymnasiums.
Wie kann ich den Förderverein unterstützen?
Unseren gemeinnützigen Förderverein können Eltern sowohl durch eine Mitgliedschaft und aktive Elternarbeit als auch mit einer Spende unterstützen. Du möchtest dich engagieren? Dann kontaktiere uns am besten per E-Mail an post(at)schulverein-lockwitz.de.
6. Fragen zu den Kosten
Muss in den Ferien das volle Schulgeld gezahlt werden?
Ja, das Schulgeld verteilt sich auf zwölf Monate und wird durchgängig gezahlt.
Fallen für Schulausflüge und Projekttage zusätzliche Kosten an?
Nein, sämtlich Ausgaben für schulische Exkursionen sind mit der Zahlung des Schulgeldes gedeckt.
Wie hoch ist das Schulgeld?
Das Schulgeld staffelt sich nach verschiedenen Einkommensgrenzen (Tarifen) der Eltern. Die monatlichen Kosten liegen zwischen 90 Euro und maximal 260 Euro. Die finanzielle Situation der Familien wird bei der Beitragsbemessung somit von vornherein berücksichtigt. Zusätzlich ist eine Ermäßigung des Schulgeldes bis auf 30 Euro bei Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 möglich.
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